29.06.2017
Staatsministerin Melanie Huml zu Besuch
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Das in Wernberg-Köblitz ansässige Unternehmen mit seinen fast 2000 Mitarbeitern und fast eben so vielen Wohnplätzen für Behinderte jeder Art in ganz Bayern hat Probleme. Und zwar mit AVPfleWoqG. Hinter dieser unaussprechlichen Abkürzung verbirgt sich der nicht minder bürokratische Name "Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes". Es definiert unter anderem bauliche Mindestanforderungen für Gebäude, in denen soziale Dienstleister die ihnen Anvertrauten unterbringen.
Geschäftsführerin Sandra Loew versicherte Ministerin Melanie Huml, "barrierefreie Zugänge und Räumlichkeiten sind sinnvoll und notwendig in öffentlich zugänglichen Räumen und stationären Pflegeeinrichtungen". Hingegen sollte bei Einrichtungen der Behindertenhilfe "stets eine differenzierte Betrachtung der konzeptionellen Ausrichtung und der Bewohnerbedarfe erfolgen".
Das bezog sich darauf, dass Dr. Loew Soziale Dienstleistungen zur Umsetzung der genannten Verordnung aufwendige Anträge für 71 Immobilien stellen musste, so dass die zuständigen Heimaufsichten die entsprechenden Gebäude nach den Standarts der bauliche Mindestanforderungen beurteilen konnten. Wie sich zeigte, ergaben sich Schwierigkeiten.
"Die Heimaufsichten haben unsere Gebäude zum Teil mit dem Blick durch die Brille der Altenpflege betrachtet", bedauerte Fachbereichsleiter Siegfried Friedl, der mit dem Thema befasst ist. Und er stellte klar, dass es bei Dr. Loew Soziale Dienstleistungen zahlreiche Plätze der Eingliederungshilfe gebe, die für Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen zur Verfügung stehen. "Die sind mobil und selbstständig und haben keine körperlichen Einschränkungen," betonte Friedl.
Daher müsste man deren Wohneinheiten, die WG-Charakter hätten, nicht barrierefrei umbauen. Wenn der Staat so etwas erzwingen wolle, würde das zu immensen und eigentlich überflüssigen Kosten führen, von anderen gravierenden Konsequenzen zu schweigen.
Hier sollte die Ministerin helfen. Denn in Einzelfällen sei eine Zustimmung der Heimaufsichten zu konzeptionell bedingten Abweichungen möglich - will heißen, Dr. Loew Soziale Dienstleistungen müsste trotz der Verordnung nichts verändern, was die geforderten bauliche Mindestanforderungen anbelangt.
Melanie Huml nahm die Vorträge der Verantwortlichen bei Dr. Loew Soziale Dienstleistungen aufmerksam zur Kenntnis und versprach, im Ministerium noch einmal die Anträge des Unternehmens durcharbeiten zu lassen, um den Ermessensspielraum zu finden. Bayern habe großzügige und vor allem flexible Übergangs- und Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen, um weder die Träger noch die Bewohner finanziell zu überfordern oder die Umsetzung der Inklusion zu gefährden.
Quelle: Der neue Tag, 29.06.2017