Unser Anspruch
Optimale Betreuungsqualität
Diese wird durch einen breitgefächerten Maßnahmenkatalog gesichert, der sowohl im konzeptionellen als auch im konkreten Betreuungsbereich kontinuierliche Umsetzung findet, und sich wie folgt zusammensetzt:
- kontinuierlich weiterentwickeltes Qualitätsmanagement (QMS)
- interne Qualitätsprüfungen
- Qualitätszirkel und Projektarbeit
- Einsatz von Balanced Scorecards (BSC)
- kontinuierliche Personal- und Organisationsentwicklung
- regelmäßige Teambesprechungen
- Supervisionsangebote
- Fortbildung und Unterstützung der beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
- wissenschaftliche Begleitung neuer Projekte
- leistungsgerechte Gehälter für die Mitarbeiter
- Kooperationen mit Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten
- Einbindung in regionale Versorgungsstrukturen
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem SGB IX
Gesetzliche Grundlagen
- Eingliederungshilfe gem. §§ 53, 54 SGB XII
- Persönliches Budget SGB XII in Verbindung mit SGB IX § 17 ABS. 2 bis 4
- Rahmenvertrag nach § 79 ABS. 1 SGB XII
- Pflegeleistungen gem. § 43a SGB XI
- Hilfe zur Pflege gem. § 43 SGB XI
- Rahmenvertrag nach §75 Abs. 2 SGB XI
- Eingliederungshilfe § 35a, SGB VIII
- Kinder- und Jugendhilfe §§27f., 31, 34 oder 35/35a, 41, 42 SGB VIII