Auf Grundlage der aktuellen Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege müssen erneut alle Werkstätten für Menschen mit Behinderung vom 16.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021 geschlossen werden.
In diesem Zeitraum gilt ein generelles Betretungsverbot. Das heißt, es darf keine reguläre Betreuung und Beschäftigung in diesem Zeitraum stattfinden. In Notfällen kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden.
Im Zeitraum vom 21.12.2020 – 10.01.2021 befinden wir uns im Betriebsurlaub.
Wir wünschen allen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest !