Ambulante Dienste
Ambulante Angebote für Menschen mit psychischer Erkrankung

Aufnahme in das Ambulant unterstützte Wohnen finden seelisch wesentlich behinderten Menschen oder Menschen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind und vorübergehend oder für längere Zeit nicht zur selbstständigen Lebensführung fähig sind.
Unser Angebot in Weiden i. d. OPf., Schwandorf, Neustadt/WN und Regensburg
Ausserdem werden im Ambulant unterstützten Wohnen seelisch wesentlich behinderte Menschen aufgenommen, die bislang in besonderen Wohnformen im Sinne des gemeinschaftlichen Wohnens leben und diese intensive Betreuung nicht (mehr) benötigen.
Finanzierung
In der Regel erfolgt die Bezahlung durch den überörtlichen Sozialhilfeträger. Natürlich ist auch eine private Kostenübernahme möglich.
Der gesetzliche Anspruch auf diese Leistungen ist in §§ 90 SGB IX begründet.

Wir begleiten Sie im eigenständigen und selbstbestimmten Wohnen durch:
- Regelmäßige Besuche bei Ihnen
- Unterstützung und Begleitung in Ihrem Alltag
- Förderung Ihrer Fähigkeiten
- Aufzeigen und Erweiterung Ihrer Ressourcen

Wir unterstützen Sie in allen relevanten Lebensbereichen:
- Umgang mit der Krankheit / Behinderung
- Soziale Kontakte
- Selbstversorgung und Wohnen
- Arbeit, Schule und Ausbildung
- Freizeit und Teilhabe an der Gemeinschaft

Mit Ihnen verfolgen wir für Sie wichtige Ziele:
- Ihre Selbstermächtigung
- Ihre selbstbestimmte Lebensweise
- Ihre größtmögliche Selbstständigkeit
- Ihre persönliche Handlungsfähigkeit
- Ihre psychische Stabilität
Gesetzliche Grundlagen
- Eingliederungshilfe gem. §§ 123, 125 SGB IX
Leistungstypen
- Ambulant unterstütztes Wohnen für Erwachsene mit seelischer Behinderung
Download
Informationsflyer
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