Viele unserer Klient*innen sind auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen. So arbeiten wir der Praxis oft mit gesetzlichen Betreuer*innen zusammen. Doch was ist der Unterschied zwischen geschäftsfähig und geschäftsunfähig? Was hat sich durch das neue Betreuungsgesetz seit 2013 geändert? Welche Aufgaben übernehmen wir und welche der Betreuende? Damit beschäftigte sich der ADDL im Rahmen einer Inhouse-Fortbildung und durfte dazu Input von zwei Dozierenden hören. Frau Bürkel – Leiterin der Betreuungsstelle in Nürnberg und Peter Berger - Mitglied im Bundesvorstand des Bundesverbandes der Berufsbetreuer. Neben dem wertvollem Austausch und Input hatten wir natürlich wieder ein tolles selbstgemachtes Buffet und eine tolle Zeit miteinander!