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Klienten
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Mitarbeitende

Ambulante Dienste Nürnberg

Ambulante Angebote für Menschen mit psychischer Erkrankung
"Wer sich traut, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, der hat den ersten wichtigen Schritt getan"
Sonja Manz - Leitung

Das Betreute Einzelwohnen unterstützt Sie zuhause in Ihrem Alltag. Diese Leistung können Sie in Form der sogenannten „Sachleistung“ oder des „Persönlichen Budgets“ beziehen. In der Sachleistung rechnen wir unsere Leistung direkt mit dem Leistungsträger ab. Beim Persönlichen Budget erhalten Sie vom Leistungsträger Geld auf ein eigens eingerichtetes Konto, um Ihre Unterstützung bei einem Anbieter Ihrer Wahl selbst „einzukaufen“.

Für beide Leistungen ist zur Beantragung ein Sozialbericht erforderlich, der durch den Sozialdienst in den BKHs oder durch Beratungsstellen erstellt wird. Nach Beantragung können Sie sich schon für ein erstes Kennenlernen an uns wenden; sobald dann die Kostenübernahmeerklärung (s.u.) durch den überörtlichen Sozialhilfeträger erfolgt, kann die Begleitung beginnen.


Finanzierung

Die Kosten unserer Dienstleistungen werden in der Regel durch den überörtlichen Sozialhilfeträger, Bezirk Mittelfranken, übernommen. Bei Sozialhilfeleistungen wird die Einkommens- und Vermögenssituation geprüft. Möglicherweise ist ein Eigenanteil zu zahlen. Selbstverständlich können Sie alle Leistungen auch privat finanzieren.


Wir begleiten Sie im eigenständigen und selbstbestimmten Wohnen durch:

  • Regelmäßige Besuche bei Ihnen
  • Unterstützung und Begleitung in Ihrem Alltag
  • Förderung Ihrer Fähigkeiten
  • Aufzeigen und Erweiterung Ihrer Ressourcen

Wir unterstützen Sie in allen relevanten Lebensbereichen:

  • Umgang mit der Krankheit / Behinderung
  • Soziale Kontakte
  • Selbstversorgung und Wohnen
  • Arbeit, Schule und Ausbildung
  • Freizeit und Teilhabe an der Gemeinschaft

Mit Ihnen verfolgen wir für Sie wichtige Ziele:

  • Ihre Selbstermächtigung
  • Ihre selbstbestimmte Lebensweise
  • Ihre größtmögliche Selbstständigkeit
  • Ihre persönliche Handlungsfähigkeit
  • Ihre psychische Stabilität

Gesetzliche Grundlagen

  • Eingliederungshilfe gem. §§ 123, 125 SGB IX
  • Persönliches Budget gem. § 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX auf Basis der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Leistungstypen

  • Ambulant unterstütztes Wohnen für Erwachsene mit seelischer Behinderung
  • Leistungen des persönlichen Budgets

Downloads

Informationsflyer
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Wir spielen gemeinsam!

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Februar 2025

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Wie jedes Jahr hatte der ADDL ein Neujahrsessen!
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Ab jetzt können sich Klient*innen des ADDLs kostenlos zur gesundheitlichen Versorgungsplanung beraten lassen.
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Der ADDL spendet die Münzsammlung beim Star FM Spendenmarathon zugunsten des Kinderschutzbundes Nürnberg.
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Advent, Advent..

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