In Lichtenau werden erwachsene Männer und Frauen mit psychiatrischer Diagnose aufgenommen, bei denen eine Unterbringungserfordernis nach § 1906 BGB gegeben ist. Unsere Bewohner/-innen leiden unter seelischen Erkrankungen wie chronischen Psychosen, Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline) – auch mit zusätzlichem Substanzmissbrauch (jedoch keine vordergründige Suchterkrankung).
Als Spezialeinrichtung ist das Haus Lichtenau Teil der regionalen Versorgung und übernimmt deshalb für diesen besonderen Personenkreis die Versorgungsverpflichtung im Versorgungsgebiet des Bezirkes Mittelfranken. Die Dauer des Aufenthalts läuft für die Zeiten des Unterbringungsbeschlusses zzgl. Max. 2 weitere Jahre auf freiwilliger Basis (in Abstimmung mit dem Kostenträger).
Jede Wohngruppe verfügt über einen großzügigen und gemütlich gestalteten Wohnbereich. Es werden weitläufige gesicherte Außenanlagen (Garten) vorgehalten, die innerhalb des geschlossenen Bereichs einen größeren Bewegungsspielraum eröffnen
Belegungsanzahl unserer Wohngruppen
Ambulante Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung
Gesetzliche Grundlagen
Leistungstypen