![]() Persönliches Budget bei Dr. Loew Wir machen es uns zur Aufgabe, flexibel und professionell Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets anzubieten. Unsere Angebote betreffen vorwiegend den Bereich der Wiedereingliederung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Wir möchten Sie dabei unterstützen, dass Sie weiterhin bzw. wieder Ihr Leben in dem von Ihnen gewünschten Lebensumfeld führen können. Was ist Persönliches Budget? Wenn Sie Anspruch auf Unterstützung haben, können Sie Ihren individuellen Bedarf an Leistungen über das Persönliche Budget decken. Dies ist im Sozialgesetzbuch IX geregelt und diese Leistungen werden in Geld umgerechnet. Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem Umfang Ihres Hilfebedarfes. Dieser wird gemeinsam mit Ihnen in einer Budgetbesprechung mit dem Leistungsträger (z.B. der Bezirk als Sozialhilfeträger) vereinbart. Das Geld bekommen Sie vom zuständigen Leistungsträger auf Ihr Budgetkonto monatlich im Voraus überwiesen. Damit können Sie Dienstleistungen, die Sie im Alltag benötigen, selbst organisieren und bei einem Anbieter Ihrer Wahl in Auftrag geben. Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget (§ 17 SGB IX). Mit dem Persönlichen Budget können Sie selbst bestimmen, - welche Hilfe Sie - wann, wie oft und - durch wen in Anspruch nehmen wollen. Wann bekommen Sie ein Persönliches Budget? Ein persönliches Budget können Sie erhalten, wenn Sie eine Behinderung haben - und dadurch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Leben in der Gemeinschaft oder auf Hilfe zur Pflege. Warum ein Persönliches Budget? Folgende Ziele sollen mit dem Persönlichen Budget erreicht werden: - mehr Selbstbestimmung und Selbständigkeit für Menschen mit Behinderung - gleichberechtigte Teilhabe am alltäglichen Leben der Gesellschaft - mehr Zufriedenheit mit der eigenen Lebenssituation und Steigerung der LLebensqualität. Wofür können Sie ein Persönliches Budget verwenden? Als budgetfähig gelten Leistungen, die alltäglich sind und regelmäßig wiederkehren. Nicht budgetfähig sind Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt). Mit dem Budget können Sie Förderungs- und Betreuungsleistungen aus folgenden Bereichen beziehen: - Wohnen - Arbeit / Beruf - Bildung - Mobilität - Freizeit - Kommunikation Wie hoch kann ein Persönliches Budget sein? Die Höhe des Budgets ist abhängig von den Zielen, die Sie mit den Hilfen erreichen wollen. In der Regel sollte das Persönliche Budget die sogenannte Sachleistung nicht übersteigen, d.h. es sollte nicht teurer sein, als wenn der Leistungsträger alle notwendigen Leistungen direkt mit dem Anbieter abrechnet (Sachleistung). Wer gibt Ihnen ein Persönliches Budget? Persönliche Budgets können von einem Leistungsträger oder auch von mehreren Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist der von Ihnen angesprochene Leistungsträger in der Pflicht Sie bei Feststellung Ihres Bedarfes und Anspruches zu unterstützen. Was gibt es zu beachten? Bei Sozialhilfeleistungen wird im Rahmen eines Budgets auch die Einkommens- und Vermögenssituation geprüft. Möglicherweise ist ein Eigenanteil zu zahlen. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine e-mail, wir beraten Sie gerne. Gemeinsam können wir überlegen, ob und wo Sie ein Persönliches Budget beantragen können und wofür es hilfreich ist. Kontakt: Informationen zum Persönlichen Budget erhalten Sie unter: Tel.: 0175 / 22 66 273 Tel.: 09604/9093316 ![]()
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